Ratgeber

Staffelmiete: Regeln, Vor- und Nachteile für Vermieter

Stand: Oktober 2026 · Rechenhilfe, keine Rechtsberatung

Kurz gesagt: Bei der Staffelmiete legen Sie schon im Mietvertrag fest, wann die Miete auf welchen Eurobetrag steigt. Jede Stufe muss mindestens ein Jahr gelten. Dafür sind Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete und wegen Modernisierung während der Laufzeit ausgeschlossen (§ 557a BGB).

Die Regeln im Überblick

Regel Was gilt
Form schriftlich im Mietvertrag
Erhöhungen als Eurobetrag – entweder die neue Miete oder den Erhöhungsbetrag; Prozentangaben genügen nicht
Abstand jede Miete gilt mindestens 1 Jahr unverändert
Mieterhöhung nach Mietspiegel (§ 558) ausgeschlossen
Modernisierungsumlage (§ 559) ausgeschlossen
Kündigungsverzicht des Mieters höchstens 4 Jahre ab Vertragsschluss
Mietpreisbremse gilt für jede einzelne Stufe

Beispiel

Mietbeginn 01.01.2027, Nettokaltmiete 850 €:

Ab Nettokaltmiete Erhöhung
01.01.2027 850 € –
01.01.2028 875 € + 25 €
01.01.2029 900 € + 25 €
01.01.2030 925 € + 25 €

Die neue Miete wird zum genannten Datum fällig – ohne weiteres Schreiben. Eine Erinnerung an den Mieter ist trotzdem freundlich.

Unzulässig wäre z. B. „jährlich + 3 %“ oder eine Stufe nach nur zehn Monaten.

Mietpreisbremse: jede Stufe zählt

In Gebieten mit Mietpreisbremse darf die Miete bei Mietbeginn grundsätzlich höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Bei der Staffelmiete wird jede Stufe einzeln geprüft – und zwar zu dem Zeitpunkt, an dem sie fällig wird (§ 557a Abs. 4 BGB). Eine spätere Stufe kann also insoweit unwirksam sein, wie sie dann über der Grenze liegt; eine in einer früheren Stufe wirksam erreichte Miete bleibt aber erhalten. Planen Sie die Staffeln deshalb eher maßvoll.

Nebenkosten bleiben flexibel

Die Staffelmiete betrifft nur die Grundmiete. Die Betriebskosten-Vorauszahlungen können Sie nach jeder Abrechnung wie gewohnt anpassen (§ 560 BGB). → Vorauszahlung anpassen

Staffelmiete, Indexmiete oder Vergleichsmiete?

Staffelmiete Indexmiete Vergleichsmiete (§ 558)
Höhe der Erhöhung steht vorher fest folgt der Inflation bis zur ortsüblichen Miete, Kappungsgrenze
Aufwand gering jährliche Berechnung Begründung, Zustimmung des Mieters
Planbarkeit für beide hoch mittel gering
Modernisierungsumlage ausgeschlossen nur eingeschränkt möglich
Risiko Markt steigt stärker als die Staffel Inflation niedrig oder negativ Mieter stimmt nicht zu

→ Indexmiete · Mieterhöhung nach Vergleichsmiete berechnen

Vorteile und Nachteile

Vorteile: planbare Einnahmen, kein Streit über Mietspiegel, kein Schreiben für jede Erhöhung, für Mieter transparent.

Nachteile: Sie sind an die Staffeln gebunden – auch wenn Marktmieten oder Kosten stärker steigen. Und wenn Sie modernisieren, können Sie die Kosten während der Staffellaufzeit nicht über § 559 umlegen.

Was nach der letzten Stufe passiert

Nach der letzten Staffel gilt die zuletzt vereinbarte Miete weiter. Ab dann sind wieder Erhöhungen nach den allgemeinen Regeln möglich, etwa bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete – unter Beachtung von Kappungsgrenze und Fristen. → Mieterhöhungsrechner