Nebenkostenvorauszahlung anpassen nach der Abrechnung
Stand: Oktober 2026 · Rechenhilfe, keine Rechtsberatung
Kurz gesagt: Nach einer Nebenkostenabrechnung dürfen beide Seiten die monatliche Vorauszahlung auf eine angemessene Höhe anpassen (§ 560 Abs. 4 BGB). Es reicht eine Erklärung in Textform, zum Beispiel per Brief oder E-Mail.
Wann geht das?
- Nur nach einer formell ordnungsgemäßen Abrechnung.
- Gilt in beide Richtungen: Bei einer Nachzahlung kann der Vermieter erhöhen, bei einem Guthaben der Mieter senken.
Was ist „angemessen“?
Als Faustregel dient das Ergebnis der letzten Abrechnung: Jahreskosten des Mieters ÷ 12. Ein Sicherheitsaufschlag ist nur in engen Grenzen und mit konkretem Grund zulässig (zum Beispiel ein bereits angekündigter höherer Gaspreis).
Beispiel: Tom Neu wohnt seit August und hatte 813,90 € Kosten für 153 Tage. Aufs Jahr gerechnet sind das rund 1.942 €, also etwa 162 € im Monat. Er zahlt bisher 200 € – hier darf der Mieter auf 162 € senken. Umgekehrt darf der Vermieter erhöhen, wenn die Kosten über den Vorauszahlungen liegen.
Mustertext
Guten Tag Frau Beispiel, nach der Betriebskostenabrechnung für 2026 betragen Ihre Betriebskosten 2.629,46 € im Jahr. Auf zwölf Monate gerechnet ergibt das 219 € pro Monat. Ich passe die monatliche Vorauszahlung daher gemäß § 560 Abs. 4 BGB ab dem [Monat] von 220 € auf 219 € an. Mit freundlichen Grüßen
NebenkostenKlar erstellt dieses Schreiben für jeden Mieter automatisch aus der Abrechnung.
Ab wann gilt die neue Vorauszahlung?
Mit der nächsten Mietzahlung nach Zugang der Erklärung. Senden Sie die Anpassung am besten zusammen mit der Abrechnung, dann ist alles in einem Schritt erledigt.