Ratgeber

Indexmiete: So funktioniert die Anpassung – mit Rechenbeispiel

Stand: Oktober 2026 · Rechenhilfe, keine Rechtsberatung

Kurz gesagt: Bei der Indexmiete folgt die Miete dem Verbraucherpreisindex für Deutschland des Statistischen Bundesamts. Zwischen zwei Anpassungen muss die Miete mindestens ein Jahr gleich bleiben. Die Anpassung erklären Sie in Textform, gezahlt wird ab dem übernächsten Monat nach Zugang (§ 557b BGB).

Die Regeln im Überblick

Regel Was gilt
Vereinbarung schriftlich im Mietvertrag
Maßstab Verbraucherpreisindex für Deutschland (Statistisches Bundesamt)
Abstand Miete bleibt jeweils mindestens 1 Jahr unverändert
Erklärung Textform (Brief, E-Mail) mit Indexänderung und neuer Miete oder Erhöhung in Euro
Wirksam ab Beginn des übernächsten Monats nach Zugang
Mieterhöhung nach Mietspiegel (§ 558) ausgeschlossen
Modernisierungsumlage (§ 559) nur bei Maßnahmen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat (z. B. gesetzliche Pflicht)
Mietpreisbremse gilt nur für die Ausgangsmiete

Die Indexmiete wirkt in beide Richtungen: Sinkt der Index, kann auch der Mieter eine niedrigere Miete verlangen.

Geplante Änderung: Ein Regierungsentwurf zur Mietrechtsreform (Bundestags-Drucksache 21/6807) sieht vor, dass in angespannten Wohnungsmärkten Indexsteigerungen über 3 % pro Jahr nur noch zur Hälfte an die Miete weitergegeben werden dürfen. Stand Oktober 2026 ist das noch nicht beschlossen – bis dahin gilt die oben beschriebene Rechtslage.

Die Formel

Neue Miete = bisherige Miete × (neuer Indexstand ÷ alter Indexstand)

Der alte Indexstand ist der Wert des Monats, auf dem die bisherige Miete beruht (bei der ersten Anpassung meist der Monat des Vertragsschlusses oder ein im Vertrag genannter Monat). Der neue Indexstand ist der zuletzt veröffentlichte Monatswert.

Rechenbeispiel

Die Indexwerte sind frei gewählte Beispielzahlen, keine aktuellen Daten. Die tatsächlichen Werte finden Sie beim Statistischen Bundesamt (Destatis) unter „Verbraucherpreisindex“.

Rechnung: 900,00 € × 123,6 ÷ 120,0 = 927,00 €. Die Erhöhung beträgt 27,00 € im Monat (+ 3,0 %).

Geht die Erklärung am 10. März zu, schuldet der Mieter die neue Miete ab dem 1. Mai.

Achtung: Prozent, nicht Punkte

Ein häufiger Fehler ist, die Indexpunkte als Prozent zu nehmen. Steigt der Index von 120,0 auf 123,6, sind das 3,6 Punkte, aber nur 3,0 Prozent. Gerechnet wird immer mit dem Verhältnis der beiden Werte.

Was ins Erhöhungsschreiben gehört

  1. Hinweis auf die Indexvereinbarung im Mietvertrag.
  2. Alter und neuer Indexstand, jeweils mit dem zugehörigen Monat.
  3. Die prozentuale Änderung (nicht vorgeschrieben, aber hilfreich).
  4. Die neue Miete oder den Erhöhungsbetrag in Euro.
  5. Ab wann die neue Miete gilt.

Prüfen Sie vorher, ob seit der letzten Anpassung (bzw. dem Mietbeginn) mindestens ein Jahr vergangen ist.

Nebenkosten bleiben getrennt

Die Indexmiete betrifft nur die Grundmiete. Die Betriebskosten-Vorauszahlungen passen Sie wie gewohnt nach der Abrechnung an. → Vorauszahlung anpassen

Index- oder Staffelmiete?

Die Indexmiete schützt die Kaufkraft Ihrer Miete. Dafür wissen Sie vorher nicht, wie hoch die Erhöhungen ausfallen – und bei niedriger Inflation steigt die Miete kaum. Die Staffelmiete ist planbarer, folgt aber nicht der Preisentwicklung. → Staffelmiete im Vergleich

Ohne Index- oder Staffelvereinbarung erhöhen Sie die Miete nach der ortsüblichen Vergleichsmiete. → Mieterhöhungsrechner