Gartenpflege in der Nebenkostenabrechnung umlegen
Stand: Oktober 2026 · Rechenhilfe, keine Rechtsberatung
Kurz gesagt: Gartenpflege ist eine Betriebskostenart (§ 2 Nr. 10 BetrKV) und umlagefähig, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Umgelegt wird die laufende Pflege gemeinschaftlicher Flächen – nicht die Neuanlage und nicht der Garten, den nur Sie oder ein einzelner Mieter nutzen.
Was dazugehört
Die Verordnung nennt ausdrücklich:
- Pflege gärtnerisch angelegter Flächen: Rasen mähen, Hecke schneiden, Laub entfernen, Beete pflegen
- Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, die eingegangen sind
- Pflege von Spielplätzen, einschließlich neuer Sand für den Sandkasten
- Pflege von Plätzen, Zugängen und Zufahrten, die nicht dem öffentlichen Verkehr dienen
Auch das Fällen eines morschen, nicht mehr standsicheren Baums kann dazugehören. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Urteil vom 10.11.2021, VIII ZR 107/20) – obwohl solche Kosten nur alle paar Jahre anfallen.
Was nicht dazugehört
| Kosten | Warum nicht |
|---|---|
| Erstanlage oder Umgestaltung des Gartens | Herstellung, keine laufende Pflege |
| Reparatur von Zaun, Gartentor, Spielgeräten | Instandhaltung |
| Neue Gartengeräte (Rasenmäher kaufen) | Anschaffung |
| Garten, den nur Sie selbst oder ein Mieter allein nutzt | kein Gemeinschaftsgarten |
| Grünflächen, die für die Öffentlichkeit gewidmet sind | kein Bezug zur Mietsache (BGH, Urteil vom 10.02.2016, VIII ZR 33/15) |
Wichtig: Ob ein Mieter den Gemeinschaftsgarten tatsächlich nutzt, spielt keine Rolle. Auch der Mieter im 3. Stock ohne Gartenzugang zahlt mit, solange die Fläche allen Bewohnern offensteht und nicht einer Partei allein vorbehalten ist.
Hauswart oder Gärtner?
Erledigt der Hausmeister die Gartenarbeit, stecken die Kosten schon in seiner Vergütung. Dann dürfen Sie sie nicht zusätzlich unter Gartenpflege ansetzen (§ 2 Nr. 14 BetrKV). Mehr dazu im Ratgeber Hausmeisterkosten.
Eigenleistung des Vermieters
Mähen Sie selbst, dürfen Sie Ihre Arbeit nach § 1 Abs. 1 BetrKV mit dem Betrag ansetzen, den ein Fachbetrieb ohne Umsatzsteuer verlangen würde. Halten Sie dafür ein Vergleichsangebot bereit – Mieter können es bei der Belegeinsicht sehen wollen.
Rechenbeispiel
Haus mit 210 m², der Gärtner berechnet 300 € im Jahr. Die Wohnung hat 70 m²: 300 € × 70 ÷ 210 = 100 €.
Wird im selben Jahr ein morscher Baum für 900 € gefällt, kommen für diese Wohnung 900 € × 70 ÷ 210 = 300 € hinzu. Sinnvoll: in der Abrechnung kurz erläutern, warum der Betrag höher ist als sonst.
Im Rechner
Tragen Sie bei „Gartenpflege“ die Summe der Gärtnerrechnungen ein und lassen Sie den Schlüssel auf „Wohnfläche“. Anschaffungen und Reparaturen lassen Sie weg.