Belegeinsicht: Welche Belege der Mieter sehen darf
Stand: Oktober 2026 · Rechenhilfe, keine Rechtsberatung
Kurz gesagt: Mieter dürfen die Originalbelege zur Nebenkostenabrechnung einsehen. Bis sie das konnten, dürfen sie eine Nachzahlung zurückhalten. Gute Vorbereitung spart dem Vermieter Ärger.
Welche Unterlagen?
Alle Belege, auf denen die Abrechnung beruht: Rechnungen, Bescheide (z. B. Grundsteuer), Verträge mit Dienstleistern (Reinigung, Garten, Hauswart), Zählerstände und die Abrechnung des Messdienstes.
Wo und wie?
Grundsätzlich dort, wo der Vermieter die Belege aufbewahrt – meist bei ihm oder der Verwaltung, nach Terminabsprache. Der Mieter darf sich Notizen machen und Fotos anfertigen. Wohnt der Vermieter weit weg, kann im Einzelfall auch die Zusendung von Kopien verlangt werden, dann gegen Kostenerstattung.
Bis wann?
Der Mieter kann die Einsicht verlangen, solange er Einwendungen erheben darf – also bis zu 12 Monate nach Zugang der Abrechnung.
So bereiten Sie sich vor
- Belege nach Kostenart sortiert in einem Ordner sammeln (Papier oder PDF).
- Bei Rechnungen, die auch Nicht-Betriebskosten enthalten (z. B. Hauswart mit Reparaturen), den umgelegten Anteil kennzeichnen.
- Den Hinweis auf die Belegeinsicht direkt in die Abrechnung schreiben – NebenkostenKlar macht das automatisch.