Aufzugskosten in der Nebenkostenabrechnung
Stand: Oktober 2026 · Rechenhilfe, keine Rechtsberatung
Kurz gesagt: Die Betriebskosten des Aufzugs sind umlagefähig (§ 2 Nr. 7 BetrKV), wenn der Mietvertrag das vorsieht. Reparaturen nicht. Auch Mieter im Erdgeschoss können beteiligt werden – das hat der Bundesgerichtshof bestätigt.
Was dazugehört
- Betriebsstrom des Aufzugs
- Beaufsichtigung, Bedienung, Überwachung und Pflege
- regelmäßige Prüfung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit, einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft (z. B. die wiederkehrende Prüfung durch eine Prüfstelle)
- Reinigung der Anlage
- in der Regel auch die Notrufanlage (Wartung, Telefon- oder Mobilfunkverbindung) – sie dient der Überwachung des Aufzugs
Was nicht dazugehört
- Reparaturen, Ersatzteile und Störungsbeseitigung nach einem Ausfall
- Modernisierung oder Austausch der Anlage
- Haftpflicht für den Aufzug: umlagefähig, aber unter Versicherungen – siehe Gebäudeversicherung
Vollwartungsvertrag: Reparaturanteil herausrechnen
Ein Vollwartungsvertrag deckt Wartung und Reparaturen ab. Den Reparaturanteil dürfen Sie nicht umlegen. Lassen Sie sich von der Aufzugsfirma schriftlich bestätigen, welcher Anteil auf Wartung und welcher auf Instandsetzung entfällt. Fehlt eine solche Aufteilung, schätzen Gerichte den Anteil – mit sehr unterschiedlichen Ergebnissen.
Zahlt der Mieter im Erdgeschoss mit?
Ja, grundsätzlich. Nach dem Bundesgerichtshof benachteiligt eine Formularklausel, die den Erdgeschoss-Mieter an den Aufzugskosten beteiligt, ihn nicht unangemessen (Urteil vom 20.09.2006, VIII ZR 103/06). Eine Aufteilung nach tatsächlicher Nutzung wäre kaum praktikabel.
Anders, wenn der Aufzug die Wohnung gar nicht erreichen kann – etwa weil er in einem anderen Gebäudeteil liegt. Dann ist eine solche Klausel unwirksam (BGH, Urteil vom 08.04.2009, VIII ZR 128/08).
Rechenbeispiel
Haus mit 420 m². Vollwartungsvertrag 3.000 € im Jahr, davon laut Aufzugsfirma 1.200 € für Reparaturen. Dazu Prüfung 350 € und Notruf 240 €:
- umlagefähig: 3.000 € − 1.200 € + 350 € + 240 € = 2.390 €
- Wohnung mit 70 m²: 2.390 € × 70 ÷ 420 = 398,33 €
Der Betriebsstrom kommt hinzu, wenn er über einen eigenen Zähler läuft. Sonst steckt er im Hausstrom und muss dort herausgerechnet werden – siehe Allgemeinstrom.
Im Rechner
Tragen Sie bei „Aufzug“ nur den umlagefähigen Betrag ein und lassen Sie den Schlüssel auf „Wohnfläche“. Den Reparaturanteil tragen Sie selbst.