Allgemeinstrom in der Nebenkostenabrechnung
Stand: Oktober 2026 · Rechenhilfe, keine Rechtsberatung
Kurz gesagt: Umlagefähig ist der Strom für die Beleuchtung gemeinsam genutzter Bereiche und die Außenbeleuchtung (§ 2 Nr. 11 BetrKV). Strom für Heizung, Aufzug oder Waschmaschinen gehört in die jeweils eigene Kostenart – nicht doppelt in den Allgemeinstrom.
Was dazugehört
Die Verordnung nennt den Strom für die Beleuchtung von:
- Zugängen, Fluren und Treppen
- Kellern und Dachböden (Bodenräumen)
- Waschküchen
- der Außenbeleuchtung (z. B. Hofleuchte, Hausnummer, Wegebeleuchtung)
Dazu gehören auch Grund- und Zählerentgelte des Stromvertrags für diesen Zähler.
Was woanders hingehört
| Strom für | Kostenart |
|---|---|
| Heizungspumpe, Brenner | Heizkosten (§ 2 Nr. 4 BetrKV) |
| Aufzug | Aufzug (§ 2 Nr. 7) |
| Gemeinschafts-Waschmaschine, Trockner | Wäschepflege (§ 2 Nr. 16) |
| Antennenverstärker | Antenne/Breitband (§ 2 Nr. 15) |
Hängt alles an einem Zähler, müssen Sie den Strom aufteilen – am besten mit Zwischenzählern. Sonst steckt derselbe Strom zweimal in der Abrechnung, oder Mieter bestreiten die Position. Einige Amtsgerichte sehen eine pauschale Sammelposition „Allgemeinstrom“ kritisch, wenn unklar bleibt, was darin steckt.
Was nicht umlagefähig ist
- Strom in Ihrer eigenen Wohnung oder in vermieteten Wohnungen (den zahlt jeder selbst)
- Reparatur oder Austausch defekter Leuchten
- Neue Leuchtmittel: Ob sie umgelegt werden dürfen, ist umstritten – viele ordnen sie der Instandhaltung zu. Wer auf Nummer sicher gehen will, trägt sie selbst.
Rechenbeispiel
Der Hausstromzähler zeigt 1.400 kWh, die Rechnung beträgt 520 €. Ein Zwischenzähler an der Heizung misst 400 kWh. Vereinfacht nach kWh aufgeteilt:
- Heizungsstrom: 520 € × 400 ÷ 1.400 = 148,57 € → in die Heizkosten
- Beleuchtung: 520 € − 148,57 € = 371,43 € → Allgemeinstrom
Wohnung mit 70 von 210 m²: 371,43 € × 70 ÷ 210 = 123,81 €.
Im Rechner
Tragen Sie bei „Allgemeinstrom / Beleuchtung“ nur den Beleuchtungsanteil ein. Den Heizungsstrom rechnet in der Regel der Messdienst über die Heizkosten mit ab – geben Sie ihm den Betrag weiter. Mehr dazu im Ratgeber Heizkosten & CO₂-Kosten.