Ratgeber

Rauchmelder in der Nebenkostenabrechnung: Wartung ja, Miete nein

Stand: Oktober 2026 · Rechenhilfe, keine Rechtsberatung

Kurz gesagt: Die Wartung von Rauchmeldern darf als „sonstige Betriebskosten“ umgelegt werden, wenn das im Mietvertrag vereinbart ist. Die Miete (Leasing) der Geräte dagegen nicht – das hat der Bundesgerichtshof 2022 entschieden.

Wartung: umlagefähig

Die jährliche Funktionsprüfung durch einen Dienstleister zählt zu den laufenden Betriebskosten. Voraussetzung: Sie ist im Mietvertrag unter „sonstige Betriebskosten“ ausdrücklich genannt. Verteilt wird meist nach Wohneinheiten oder Wohnfläche.

Miete der Geräte: nicht umlagefähig

Mieten Sie die Rauchmelder, statt sie zu kaufen, ersetzt die Miete die Anschaffung. Anschaffungskosten sind keine Betriebskosten – also auch die Miete nicht. Diese Kosten trägt der Vermieter.

Kauf

Gekaufte Rauchmelder sind eine Anschaffung bzw. Modernisierung, keine Betriebskosten. Sie können unter Umständen über eine Modernisierungsmieterhöhung berücksichtigt werden, nicht über die Nebenkosten.

Im Rechner

Benennen Sie im Rechner die Zeile „Sonstige Betriebskosten“ in „Wartung Rauchmelder“ um (einfach in den Namen klicken) oder fügen Sie eine Kostenart hinzu, und wählen Sie den passenden Schlüssel. Mietkosten für die Geräte lassen Sie weg.