Müllgebühren in der Nebenkostenabrechnung
Stand: Oktober 2026 · Rechenhilfe, keine Rechtsberatung
Kurz gesagt: Die Gebühren für die Müllabfuhr sind umlagefähig (§ 2 Nr. 8 BetrKV), wenn der Mietvertrag das vorsieht. Verteilt wird nach Wohnfläche – oder nach Personen, wenn das vereinbart ist. Ohne Vereinbarung gilt die Wohnfläche (§ 556a BGB).
Was dazugehört
- Müllgebühren der Gemeinde laut Gebührenbescheid (Restmüll, Bio, Papier – je nach Ort)
- Kosten privater Entsorger, wenn die Abfuhr nicht über die Gemeinde läuft
- Betrieb von Müllschluckern, Müllkompressoren oder Müllmengen-Erfassungsanlagen, einschließlich der Kosten für Berechnung und Aufteilung
Sperrmüll, den Mieter oder Dritte unerlaubt auf Gemeinschaftsflächen wie Hof oder Keller abstellen, kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ebenfalls dazugehören (Urteil vom 13.01.2010, VIII ZR 137/09). Die Entsorgung von Ihrem eigenen Sperrmüll, etwa nach einer Entrümpelung, gehört nicht in die Abrechnung.
Auch ein Dienstleister, der die Tonnen regelmäßig kontrolliert und falsch sortierten Müll nachsortiert, ist umlagefähig. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Urteil vom 05.10.2022, VIII ZR 117/21).
Was nicht dazugehört
- Anschaffung neuer Mülltonnen oder eines Müllhäuschens
- Reparaturen am Müllplatz
- Mahngebühren oder Säumniszuschläge, weil der Bescheid zu spät bezahlt wurde
Personen oder Fläche?
| Schlüssel | Vorteil | Achtung |
|---|---|---|
| Wohnfläche | Einfach, gilt ohne Vereinbarung | Alleinstehende in großen Wohnungen zahlen viel |
| Personen | Näher am tatsächlichen Müll | Muss vereinbart sein; Personenzahl je Wohnung aktuell halten |
Wohnen Sie selbst im Haus, zählen Ihre Personen bzw. Ihre Fläche mit. Den Anteil leerer Wohnungen trägt ebenfalls der Vermieter.
Rechenbeispiel
Haus mit 4 Wohnungen, 300 m², 8 Personen. Müllgebühren 640 € im Jahr. Eine Wohnung hat 75 m² und 3 Bewohner:
- nach Personen: 640 € × 3 ÷ 8 = 240 €
- nach Fläche: 640 € × 75 ÷ 300 = 160 €
Gewerbe im Haus
Erzeugt ein Laden oder ein Restaurant deutlich mehr Müll, kann es unbillig sein, alles gemeinsam zu verteilen. Am saubersten: eigene Tonnen für das Gewerbe und getrennte Gebühren.
Im Rechner
Bei „Müllbeseitigung“ ist der Schlüssel „Personen“ vorbelegt. Steht im Mietvertrag nichts dazu, stellen Sie ihn auf „Wohnfläche“. Bei Mieterwechsel teilt NebenkostenKlar tagesgenau auf.