Ratgeber

Frist für die Nebenkostenabrechnung: Bis wann muss sie beim Mieter sein?

Stand: Oktober 2026 · Rechenhilfe, keine Rechtsberatung

Kurz gesagt: Die Nebenkostenabrechnung muss dem Mieter spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen. Wer zu spät abrechnet, kann in aller Regel keine Nachzahlung mehr verlangen – ein Guthaben muss er trotzdem auszahlen.

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Die 12-Monats-Frist (§ 556 Abs. 3 BGB)

Der Abrechnungszeitraum darf höchstens zwölf Monate lang sein. Meist ist es das Kalenderjahr. Ab dessen Ende läuft die Frist:

Abrechnungszeitraum Abrechnung muss beim Mieter sein bis
01.01.2025 – 31.12.2025 31.12.2026
01.01.2026 – 31.12.2026 31.12.2027
01.07.2025 – 30.06.2026 30.06.2027

Entscheidend ist der Zugang beim Mieter, nicht das Absenden. Eine Abrechnung, die am 31. Dezember abends eingeworfen wird, kommt im Zweifel erst im neuen Jahr an. Planen Sie Puffer ein und dokumentieren Sie die Zustellung (Einwurf mit Zeugen oder Einwurf-Einschreiben).

Was passiert, wenn die Frist verpasst wird?

Nach Ablauf der Frist ist eine Nachforderung ausgeschlossen – außer der Vermieter hat die Verspätung nicht zu vertreten. Das ist eng: Es reicht zum Beispiel nicht, dass man selbst keine Zeit hatte. Anerkannt wird eher, wenn ein Bescheid (etwa die Grundsteuer) rückwirkend erst später kommt.

Ein Guthaben des Mieters muss dagegen auch nach Fristablauf ausgezahlt werden.

Wie lange kann der Mieter widersprechen?

Der Mieter hat ebenfalls 12 Monate nach Zugang der Abrechnung Zeit, Einwendungen zu erheben. Danach kann er grundsätzlich nichts mehr geltend machen, es sei denn, er hat die Verspätung nicht zu vertreten. Er hat außerdem das Recht, die Belege einzusehen.

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